Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B103/90, im 14 Dezember 1990

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 12585
Urteilsspruch-Nr.B103/90
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Annahme des Vorliegens einer Berufspflichtenverletzung eines Rechtsanwalts; Möglichkeit der Akteneinsicht und der Erstattung einer Gegenäußerung durch den Beschwerdegegner nach Erhebung einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß zur Sicherung der prozessualen Waffengleichheit; Entzug des gesetzlichen Richters durch Aufhebung eines Ablassungsbeschlusses auch hinsichtlich eines nicht in Beschwerde gezogenen und daher rechtskräftig gewordenen Teils hinsichtlich des Verdachtes eines Disziplinarvergehens

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Auszug


Erkenntnis Nr. B103/90 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Dezember 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1990

Geschäftszahl

B103/90

Sammlungsnummer

12585

Leitsatz

Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Annahme des Vorliegens einer Berufspflichtenverletzung eines Rechtsanwalts;

Möglichkeit der Akteneinsicht und der Erstattung einer Gegenäußerung durch den Beschwerdegegner nach Erhebung einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß zur Sicherung der prozessualen Waffengleichheit;

Entzug des gesetzlichen Richters durch Aufhebung eines Ablassungsbeschlusses auch hinsichtlich eines nicht in Beschwerde gezogenen und daher rechtskräftig gewordenen Teils hinsichtlich des Verdachtes eines Disziplinarvergehens

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