Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B103/90, im 14 Dezember 1990
Einspruch-Nr. Nr. 12585
Urteilsspruch-Nr.B103/90
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 12585
Urteilsspruch-Nr.B103/90
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Annahme des Vorliegens einer Berufspflichtenverletzung eines Rechtsanwalts; Möglichkeit der Akteneinsicht und der Erstattung einer Gegenäußerung durch den Beschwerdegegner nach Erhebung einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß zur Sicherung der prozessualen Waffengleichheit; Entzug des gesetzlichen Richters durch Aufhebung eines Ablassungsbeschlusses auch hinsichtlich eines nicht in Beschwerde gezogenen und daher rechtskräftig gewordenen Teils hinsichtlich des Verdachtes eines Disziplinarvergehens
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Auszug
Erkenntnis Nr. B103/90 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Dezember 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.12.1990GeschäftszahlB103/90Sammlungsnummer12585LeitsatzKeine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Annahme des Vorliegens einer Berufspflichtenverletzung eines Rechtsanwalts;Möglichkeit der Akteneinsicht und der Erstattung einer Gegenäußerung durch den Beschwerdegegner nach Erhebung einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß zur Sicherung der prozessualen Waffengleichheit;Entzug des gesetzlichen Richters durch Aufhebung eines Ablassungsbeschlusses auch hinsichtlich eines nicht in Beschwerde gezogenen und daher rechtskräftig gewordenen Teils hinsichtlich des Verdachtes eines DisziplinarvergehensSiehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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