Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V172/90, im 07 Dezember 1990
Einspruch-Nr. Nr. 12575
Urteilsspruch-Nr.V172/90
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 12575
Urteilsspruch-Nr.V172/90
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung bestimmter Umwidmungen in einem Flächenwidmungsplan mangels Legitimation; Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges im Wege eines neuerlichen Antrags auf Erteilung einer Baubewilligung; notwendige Unterlagen bereits angefertigt
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Auszug
Beschluss Nr. V172/90 im Verfassungsgerichtshof, im 07 Dezember 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.12.1990GeschäftszahlV172/90Sammlungsnummer12575LeitsatzZurückweisung ein...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von