Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B162/90, im 12 Juni 1990
Einspruch-Nr. Nr. 12366
Urteilsspruch-Nr.B162/90
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 12366
Urteilsspruch-Nr.B162/90
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme nach eingetretener Vollstreckungsverjährung; Anhängigkeit eines Verfahrens iS der Übergangsbestimmung zur VStG-Novelle 1987 nur bis zur Bescheiderlassung bzw. Verfahrenseinstellung gegeben; Neuregelung der Verjährung im vorliegenden Fall daher nicht mehr anwendbar
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Auszug
Erkenntnis Nr. B162/90 im Verfassungsgerichtshof, im 12 Juni 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.06.1990GeschäftszahlB162/90Sammlungsnummer12366LeitsatzVerletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme nach eingetretener Vollstreckungsverjährung; Anhängigkeit eines Verfahrens iS der Übergangsbestimmung zur VStG-Novelle 1987 nur bis zur Besche...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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