Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B162/90, im 12 Juni 1990

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 12366
Urteilsspruch-Nr.B162/90
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme nach eingetretener Vollstreckungsverjährung; Anhängigkeit eines Verfahrens iS der Übergangsbestimmung zur VStG-Novelle 1987 nur bis zur Bescheiderlassung bzw. Verfahrenseinstellung gegeben; Neuregelung der Verjährung im vorliegenden Fall daher nicht mehr anwendbar

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Auszug


Erkenntnis Nr. B162/90 im Verfassungsgerichtshof, im 12 Juni 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1990

Geschäftszahl

B162/90

Sammlungsnummer

12366

Leitsatz

Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme nach eingetretener Vollstreckungsverjährung; Anhängigkeit eines Verfahrens iS der Übergangsbestimmung zur VStG-Novelle 1987 nur bis zur Besche...

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