Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B953/89, im 01 März 1990

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B953/89
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Ablehnung der Beschwerde hinsichtlich des ersten Absatzes des Spruches des angefochtenen Bescheides; Zurückweisung hinsichtlich des zweiten und dritten Absatzes des Spruches mangels normativen Inhaltes

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Auszug


Beschluss Nr. B953/89 im Verfassungsgerichtshof, im 01 März 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1990

Geschäftszahl

B953/89

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Ablehnung der Beschwerde hinsichtlich des ersten Absatzes des Spruches des angefochtenen Bescheides; Zurückweisung hinsichtlich des zweiten u...

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