Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1278/89, im 27 Februar 1990

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1278/89
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung einer (zweiten) Beschwerde gegen einen bereits vor dem Verfassungsgerichtshof angefochtenen Bescheid mangels Legitimation; Konsumierung des Beschwerderechts mit Einbringung der ersten Beschwerde; keine Abtretung der Beschwerde im Falle der Zurückweisung bzw. bei Beschwerden gegen Entscheidungen von weisungsungebundenen Verwaltungsbehörden mit richterlichem Einschlag

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Auszug


Beschluss Nr. B1278/89 im Verfassungsgerichtshof, im 27 Februar 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1990

Geschäftszahl

B1278/89

Sammlungsnummer

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