Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. V89/89, im 04 Dezember 1989

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 12234
Urteilsspruch-Nr.V89/89
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zu weiter örtlicher Untersagungsbereich der AutomatenV des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986 für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Kaugummi- und Zuckerlautomaten

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Auszug


Erkenntnis Nr. V89/89 im Verfassungsgerichtshof, im 04 Dezember 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1989

Geschäftszahl

V89/89

Sammlungsnummer

12234

Leitsatz

Zu weiter örtlicher Untersagungsbereich der AutomatenV des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986 für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Kaugummi- und Zuckerlautomaten

Spruch

I. Die Z XVI des §1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986, mit welcher aufgrund des §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gew...

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