Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. V89/89, im 04 Dezember 1989
Einspruch-Nr. Nr. 12234
Urteilsspruch-Nr.V89/89
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 12234
Urteilsspruch-Nr.V89/89
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zu weiter örtlicher Untersagungsbereich der AutomatenV des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986 für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Kaugummi- und Zuckerlautomaten
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Auszug
Erkenntnis Nr. V89/89 im Verfassungsgerichtshof, im 04 Dezember 1989
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum04.12.1989GeschäftszahlV89/89Sammlungsnummer12234LeitsatzZu weiter örtlicher Untersagungsbereich der AutomatenV des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986 für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Kaugummi- und ZuckerlautomatenSpruchI. Die Z XVI des §1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986, mit welcher aufgrund des §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gew...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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