Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B778/88, im 26 September 1988
Einspruch-Nr. Nr. 11793
Urteilsspruch-Nr.B778/88
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 11793
Urteilsspruch-Nr.B778/88
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
HeeresdisziplinarG; Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen verbotenen Verteilen einer Zeitschrift aufgrund von Befehlen, die für den Bf. (einen Grundwehrdiener) nicht unmittelbar iS des §2 Abs4 ADV bindend waren - Willkür
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B778/88 im Verfassungsgerichtshof, im 26 September 1988
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1988GeschäftszahlB778/88Sammlungsnummer11793LeitsatzHeeresdisziplinarG; Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen verbotenen Verteilen einer Zeitschrift aufgrund von Befehlen, die für den Bf. (einen Grundwehrdiener) nicht unmittelbar iS des §2 Abs4 ADV bindend waren - WillkürSpruchDer Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von