Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1187/87, im 10 Juni 1988
Einspruch-Nr. Nr. 11694
Urteilsspruch-Nr.B1187/87
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 11694
Urteilsspruch-Nr.B1187/87
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhaltung nach Erlassung des vollstreckbaren Schubhaftbescheides; Verhängung der Schubhaft schließt Festnahme ein; gesetzlose Festnahme und Anhaltung mangels vorangegangenen förmlichen Schubhaftbescheides - Verletzung der persönlichen Freiheit
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1187/87 im Verfassungsgerichtshof, im 10 Juni 1988
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.06.1988GeschäftszahlB1187/87Sammlungsnummer11694LeitsatzFestnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbar...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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