Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B942/87, im 12 März 1988
Einspruch-Nr. Nr. 11650
Urteilsspruch-Nr.B942/87
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 11650
Urteilsspruch-Nr.B942/87
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Gesetz zum Schutze des Hausrechts; keine Durchsuchung bei fernmeldebehördlicher Nachschau-Geräte frei sichtbar im Raum aufgestellt; Zurückweisung der Beschwerde mangels anfechtbaren Beschwerdegegenstandes
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Auszug
Erkenntnis Nr. B942/87 im Verfassungsgerichtshof, im 12 März 1988
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.03.1988GeschäftszahlB942/87Sammlungsnummer11650LeitsatzGesetz zum Schutze des Hausrechts; keine Durchsuchung bei fernmeldebehördlicher Nachschau-Geräte frei sichtbar im Raum aufgestellt; Zurückweisung der Beschwerde mangels anfechtbaren BeschwerdegegenstandesArt5 StGG; §39 Abs1 und Abs2 VStG; kein "unverzüglicher" bescheidmäÃiger Abspruch über das Vorliegen der Voraussetzungen einer vorläufigen Beschlagnahme; keine Rückstellung der beschlagnahmten Gegenstände -; andauernder Eigentumseingriff - nicht als behördliche Untätigkeit (Säumnis) zu qualifizieren; Verletzung des Eigentumsrechtes durch Gesetzlosigkeit gleichkommende...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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