Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V21/87, im 01 Dezember 1987
Einspruch-Nr. Nr. 11560
Urteilsspruch-Nr.V21/87
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 11560
Urteilsspruch-Nr.V21/87
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Individualantrag auf Aufhebung der FleischV des BMGU vom 15.5.1979; behaupteter Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers (Gastgewerbebetreibender) hier in der V nach Art und Ausmaß nicht eindeutig bestimmt; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre - Mangel der Antragslegitimation
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Auszug
Beschluss Nr. V21/87 im Verfassungsgerichtshof, im 01 Dezember 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.12.1987GeschäftszahlV21/87Sammlungsnummer11560LeitsatzIndividualantrag auf Aufhebung der FleischVdes BMGU vom 15.5.1979; behaupteter Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers (Gastgewerbebetreibender) hier in der V nach Art und Ausmaà nicht eindeutig bestimmt; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre - Mangel der AntragslegitimationSpruchDer Antrag wird zurückgewiesen.BegründungBegründung:I.       1. Auf Grund des §7 Abs2 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86 (...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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