Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1068/86, im 26 September 1987
Einspruch-Nr. Nr. 11434
Urteilsspruch-Nr.B1068/86
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 11434
Urteilsspruch-Nr.B1068/86
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist; wenn dem Zustelldatum an den Zustellbevollmächtigten keine Beachtung geschenkt wird und nur darauf geachtet wird, wann der Bf. den Bescheid selbst zu Gesicht bekommen hat - kein Versehen minderen Grades, sondern auffallende Sorglosigkeit; keine Stattgebung des Antrages; Zurückweisung der Beschwerde als verspätet
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Auszug
Beschluss Nr. B1068/86 im Verfassungsgerichtshof, im 26 September 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1987GeschäftszahlB1068/86Sammlungsnummer11434LeitsatzAntrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist; wenn dem Zustelldatum an den Zustellbevollmächtigten keine Beac...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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