Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B784/85, im 28 November 1986
Einspruch-Nr. Nr. 11099
Urteilsspruch-Nr.B784/85
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 11099
Urteilsspruch-Nr.B784/85
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; Frage der Tauglichkeit des Bf. zur Ableistung des Wehrdienstes steht mit dem Vorliegen von Gewissensgründen iS des §2 Abs1 in keinem Zusammenhang; keine Verletzung des in §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B784/85 im Verfassungsgerichtshof, im 28 November 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.11.1986GeschäftszahlB784/85Sammlungsnummer11099LeitsatzZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; Frage der Tauglichkeit des Bf. zur Ableistung des Wehrdienstes steht mit dem Vorliegen von Gewissensgründen iS des §2 Abs1 in keinem Zusammenhang; keine Verletzung de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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