Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B156/86, im 03 Oktober 1986
Einspruch-Nr. Nr. 11026
Urteilsspruch-Nr.B156/86
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 11026
Urteilsspruch-Nr.B156/86
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
FremdenpolizeiG; MRK Art8; Verhängung eines befristeten Aufenthaltsverbotes gemäß §3 Abs1 und 2 litb iVm. 4 FrPG; verfassungsrechtliche Unangreifbarkeit des unter Fristsetzung vom VfGH aufgehobenen §3 bis zum Ablauf der Frist (Hinweis auf VfSlg. 10737/1985); bis zum Ablauf der Frist hat die Verwaltungsbehörde zusätzlich zu §3 FrPG den Art8 Abs2 MRK als innerstaatlich anwendbares Recht zu beachten und auszulegen; hier keinerlei auf Art8 bezughabende Interessenabwägung; Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art8 MRK
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Auszug
Erkenntnis Nr. B156/86 im Verfassungsgerichtshof, im 03 Oktober 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum03.10.1986GeschäftszahlB156/86Sammlungsnummer11026LeitsatzFremdenpolizeiG; MRK Art8; Verhängung eines befristeten Aufenthaltsverbotes gemäß §3 Abs1 und 2 litb iVm. 4 FrPG; verfassungsrechtliche Unangreifbarkeit des unter Fristsetzung vom VfGH aufgehobenen §3 bis zum Ablauf der Frist (Hinweis auf VfSlg. 10...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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