Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B630/83, im 26 September 1986
Einspruch-Nr. Nr. 10970
Urteilsspruch-Nr.B630/83
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 10970
Urteilsspruch-Nr.B630/83
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
ZDG; mangelnde Darlegung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B630/83 im Verfassungsgerichtshof, im 26 September 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1986GeschäftszahlB630/83Sammlungsnummer10970LeitsatzZDG; mangelnde Darlegung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks ZivildienstleistungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Die Zivildienstoberkommission beim Bu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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