Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B630/83, im 26 September 1986

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 10970
Urteilsspruch-Nr.B630/83
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


ZDG; mangelnde Darlegung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B630/83 im Verfassungsgerichtshof, im 26 September 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1986

Geschäftszahl

B630/83

Sammlungsnummer

10970

Leitsatz

ZDG; mangelnde Darlegung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Die Zivildienstoberkommission beim Bu...

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