Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. G241/85,G242/85, im 11 März 1986
Einspruch-Nr. Nr. 10818
Urteilsspruch-Nr.G241/85,G242/85
Angeklagte:02/03/2009
Einspruch-Nr. Nr. 10818
Urteilsspruch-Nr.G241/85,G242/85
Angeklagte:02/03/2009
Zusammenfassung
GewerbesteuerG §29 Abs2 und 3; Folgen einer fehlerhaften Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen - Verstoß der Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. G241/85,G242/85 im Verfassungsgerichtshof, im 11 März 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum11.03.1986GeschäftszahlG241/85,G242/85Sammlungsnummer10818LeitsatzGewerbesteuerG §29 Abs2 und 3; Folgen einer fehlerhaften Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen - Verstoß der Regelung gegen den GleichheitsgrundsatzSpruchDie Abs2 und 3 des §29 Gewerbesteuergesetz, BGBl. 2/1954, in der St...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes