Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B729/85, im 01 März 1986
Einspruch-Nr. Nr. 10773
Urteilsspruch-Nr.B729/85
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 10773
Urteilsspruch-Nr.B729/85
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B729/85 im Verfassungsgerichtshof, im 01 März 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.1986GeschäftszahlB729/85Sammlungsnummer10773LeitsatzZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks ZivildienstleistungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Der Bf. beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (ZDG), die Befreiung von der Wehrpflicht.Zur Begründung seines Antrages brachte der Bf. zunächst allgemein gehaltene Darlegungen geg...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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