Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B729/85, im 01 März 1986

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 10773
Urteilsspruch-Nr.B729/85
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B729/85 im Verfassungsgerichtshof, im 01 März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1986

Geschäftszahl

B729/85

Sammlungsnummer

10773

Leitsatz

ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Bf. beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (ZDG), die Befreiung von der Wehrpflicht.

Zur Begründung seines Antrages brachte der Bf. zunächst allgemein gehaltene Darlegungen geg...

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