Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B779/85, im 01 März 1986

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 10774
Urteilsspruch-Nr.B779/85
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; kein gravierender Verstoß im verfahrensrechtlichen Bereich; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B779/85 im Verfassungsgerichtshof, im 01 März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1986

Geschäftszahl

B779/85

Sammlungsnummer

10774

Leitsatz

ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; kein gravierender Verstoß im verfahrensrechtlichen Bereich; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDOK) wies den vom Bf. - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974 (ZDG) - gestellten Antrag auf Befreiung von der Wehrpfl...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes