Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B234/80, im 27 September 1985
Einspruch-Nr. Nr. 10543
Urteilsspruch-Nr.B234/80
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 10543
Urteilsspruch-Nr.B234/80
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Art144 Abs1 B-VG; Ergänzung der Geschäftsverteilung eines Gerichtes durch Beschl. des Personalsenates unter Berufung auf §77 Abs3 RichterdienstG; keine Prüfungsbefugnis des VfGH in einem Beschwerdeverfahren
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Auszug
Beschluss Nr. B234/80 im Verfassungsgerichtshof, im 27 September 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.09.1985GeschäftszahlB234/80Sammlungsnummer10543Leitsatz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
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