Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B185/85, im 17 Juni 1985
Einspruch-Nr. Nr. 10466
Urteilsspruch-Nr.B185/85
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 10466
Urteilsspruch-Nr.B185/85
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Art144 Abs1 B-VG; Mitteilung, zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß zu finden - kein tauglicher Beschwerdegegenstand
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Auszug
Beschluss Nr. B185/85 im Verfassungsgerichtshof, im 17 Juni 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum17.06.1985GeschäftszahlB185/85Sammlungsnummer10466LeitsatzArt144 Abs1 B-VG; Mitte...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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