Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B185/85, im 17 Juni 1985

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 10466
Urteilsspruch-Nr.B185/85
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; Mitteilung, zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß zu finden - kein tauglicher Beschwerdegegenstand

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Auszug


Beschluss Nr. B185/85 im Verfassungsgerichtshof, im 17 Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1985

Geschäftszahl

B185/85

Sammlungsnummer

10466

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG; Mitte...

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