Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B98/80, im 08 Oktober 1984
Einspruch-Nr. Nr. 10194
Urteilsspruch-Nr.B98/80
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 10194
Urteilsspruch-Nr.B98/80
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
AVG; Wertung einer Berufungsentscheidung, daß der Berufung gemäß §66 Abs4 "keine Folge gegeben" wird, nicht iS einer Zurückweisung; kein Entzug des gesetzlichen Richters
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Auszug
Erkenntnis Nr. B98/80 im Verfassungsgerichtshof, im 08 Oktober 1984
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum08.10.1984GeschäftszahlB98/80Sammlungsnummer10194LeitsatzAVG; Wertung einer Berufungsentscheidung, daß der Berufung gemäß §66 Abs4 "keine Folge gegeben" wird, nicht iS einer Zurückweisung; kein Entzug des gesetzlichen RichtersSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:1.1. Dem Abwasserverband Unteres Rodltal waren mit den Bescheiden vom 24. März 1975 und vom 12. April 1976 wasserrechtliche Bewilligungen erteilt worden.1.2. Am 27. Mai 1977 ersuchte der genannte Abwasserverband um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung seiner Anlagen für ein generelles Projekt sowie für ein Detailprojekt Sammelkanal Eidenberg zwecks Ableitung der Abwässer der Gemeinde Eidenberg sowie der nördlichen Ortsteile der Marktgemeinde Gramastetten.Bei der über dieses Ansuchen am 4. Juli 1977 durchgeführten wasserrechtlichen mündlichen Verhandlung sprachen ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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BETRIFFT
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