Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B227/79, im 20 September 1984
Einspruch-Nr. Nr. 10106
Urteilsspruch-Nr.B227/79
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 10106
Urteilsspruch-Nr.B227/79
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Nö. Bauordnung; Abweisung von Einwendungen einer Anrainerin gemäß §§98 ff.; Gestaltung subjektiv-öffentlicher Anrainerrechte - kein Eingriff in das Eigentum
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Auszug
Erkenntnis Nr. B227/79 im Verfassungsgerichtshof, im 20 September 1984
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum20.09.1984GeschäftszahlB227/79Sammlungsnummer10106LeitsatzNö. Bauordnung; Abweisung von Einwendungen einer Anrainerin gemäà §§98 ff.; Gestaltung subjektiv-öffentlicher Anrainerrechte - kein Eingriff in das EigentumSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungE...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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