Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B227/79, im 20 September 1984

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 10106
Urteilsspruch-Nr.B227/79
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Nö. Bauordnung; Abweisung von Einwendungen einer Anrainerin gemäß §§98 ff.; Gestaltung subjektiv-öffentlicher Anrainerrechte - kein Eingriff in das Eigentum

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Auszug


Erkenntnis Nr. B227/79 im Verfassungsgerichtshof, im 20 September 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1984

Geschäftszahl

B227/79

Sammlungsnummer

10106

Leitsatz

Nö. Bauordnung; Abweisung von Einwendungen einer Anrainerin gemäß §§98 ff.; Gestaltung subjektiv-öffentlicher Anrainerrechte - kein Eingriff in das Eigentum

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

E...

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