Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B386/79, im 26 November 1982

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 9559
Urteilsspruch-Nr.B386/79
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Bewertungsgesetz 1955; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §52 Abs2

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Auszug


Erkenntnis Nr. B386/79 im Verfassungsgerichtshof, im 26 November 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1982

Geschäftszahl

B386/79

Sammlungsnummer

9559

Leitsatz

Bewertungsgesetz 1955; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §52 Abs2

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 11. Feber 1970 das Grundstück 521 der EZ 343 KG R. mit einem Flächenausmaß von 3694 Quadratmeter um ...

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