Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B386/79, im 26 November 1982
Einspruch-Nr. Nr. 9559
Urteilsspruch-Nr.B386/79
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 9559
Urteilsspruch-Nr.B386/79
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Bewertungsgesetz 1955; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §52 Abs2
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Auszug
Erkenntnis Nr. B386/79 im Verfassungsgerichtshof, im 26 November 1982
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.11.1982GeschäftszahlB386/79Sammlungsnummer9559LeitsatzBewertungsgesetz 1955; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §52 Abs2SpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 11. Feber 1970 das Grundstück 521 der EZ 343 KG R. mit einem Flächenausmaß von 3694 Quadratmeter um ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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BETRIFFT
ERWÄHNT von