Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. V5/82, im 29 Juni 1982

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 9460
Urteilsspruch-Nr.V5/82
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen; keine gesetzliche Deckung der §§2 und 3 in §28 Epidemiegesetz

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Auszug


Erkenntnis Nr. V5/82 im Verfassungsgerichtshof, im 29 Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1982

Geschäftszahl

V5/82

Sammlungsnummer

9460

Leitsatz

Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen; keine gesetzliche Deckung der §§2 und 3 in §28 Epidemiegesetz

Spruch

Die §§2 und 3 der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen werden als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1983 in Kraft.

Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. ...

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