Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B304/79, im 14 Juni 1982

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 9410
Urteilsspruch-Nr.B304/79
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zollgesetz 1955; keine Bedenken gegen §35 Abs1 lita; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B304/79 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1982

Geschäftszahl

B304/79

Sammlungsnummer

9410

Leitsatz

Zollgesetz 1955; keine Bedenken gegen §35 Abs1 lita; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Beschwerdeführer ist am 1. Juni 1977 mit seinem im inländischen freien Verkehr gestandenen PKW, Marke Lamborghini, amtliches Kennzeichen W ..., von Österreich nach Italien gefahren, um das Fahrzeug in einer Werkstätte in Bologna reparieren zu lassen. Anläßlich der Ausreise aus Österreich s...

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