Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B304/79, im 14 Juni 1982
Einspruch-Nr. Nr. 9410
Urteilsspruch-Nr.B304/79
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 9410
Urteilsspruch-Nr.B304/79
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zollgesetz 1955; keine Bedenken gegen §35 Abs1 lita; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B304/79 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Juni 1982
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.06.1982GeschäftszahlB304/79Sammlungsnummer9410LeitsatzZollgesetz 1955; keine Bedenken gegen §35 Abs1 lita; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige AnwendungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Der Beschwerdeführer ist am 1. Juni 1977 mit seinem im inländischen freien Verkehr gestandenen PKW, Marke Lamborghini, amtliches Kennzeichen W ..., von Österreich nach Italien gefahren, um das Fahrzeug in einer Werkstätte in Bologna reparieren zu lassen. Anläßlich der Ausreise aus Österreich s...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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