Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B185/80, im 14 Juni 1982
Einspruch-Nr. Nr. 9412
Urteilsspruch-Nr.B185/80
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 9412
Urteilsspruch-Nr.B185/80
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung einiger Worte in §34 Abs3 letzter Satz; keine denkunmögliche Anwendung des §34 und somit keine Gleichheitsverletzung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B185/80 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Juni 1982
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.06.1982GeschäftszahlB185/80Sammlungsnummer9412LeitsatzEStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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