Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B185/80, im 14 Juni 1982

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 9412
Urteilsspruch-Nr.B185/80
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung einiger Worte in §34 Abs3 letzter Satz; keine denkunmögliche Anwendung des §34 und somit keine Gleichheitsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B185/80 im Verfassungsgerichtshof, im 14 Juni 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1982

Geschäftszahl

B185/80

Sammlungsnummer

9412

Leitsatz

EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach...

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