Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B534/81, im 26 Februar 1982

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 9326
Urteilsspruch-Nr.B534/81
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Ktn. Landschaftsschutzgesetz 1981; Erteilung eines Auftrages zur Beseitigung eines Badesteges an die Eigentümerin des Sees; keine Parteistellung der Eigentümerin eines Ufergrundstückes; kein Entzug des gesetzlichen Richters

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Auszug


Erkenntnis Nr. B534/81 im Verfassungsgerichtshof, im 26 Februar 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1982

Geschäftszahl

B534/81

Sammlungsnummer

9326

Leitsatz

Ktn. Landschaftsschutzgesetz 1981; Erteilung eines Auftrages zur Beseitigung eines Badesteges an die Eigentümerin des Sees; keine Parteistellung der Eigentümerin eines Ufergrundstückes; kein Entzug des gesetzlichen Richters

Spruch

D...

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