Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B520/79,B521/79,B522/79, im 12 März 1981
Einspruch-Nr. Nr. 9064
Urteilsspruch-Nr.B520/79,B521/79,B522/79
Angeklagte:02/03/2009
Einspruch-Nr. Nr. 9064
Urteilsspruch-Nr.B520/79,B521/79,B522/79
Angeklagte:02/03/2009
Zusammenfassung
Sbg. Krankenanstaltenordnung 1975; Errichtung eines Ambulatoriums; keine Parteistellung der Ärztekammer; bloßes Anhörungsrecht zur Bedarfsfrage;
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. B520/79,B521/79,B522/79 im Verfassungsgerichtshof, im 12 März 1981
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.03.1981GeschäftszahlB520/79,B521/79,B522/79Sammlungsnummer9064LeitsatzSbg. Krankenanstaltenordnung 1975; Errichtung eines Ambulatoriums; keine Parteistellung der Ärztekammer; bloßes Anhörungsrecht zur Bedarfsfrage;Art144 Abs1 B-VG; keine Beschwerdeberechtigung bei mangelnder Parteistellung im VerwaltungsverfahrenSpruchDie Beschwerden werden zurückgewiesen.BegründungBegründung:I.1.a) Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Landesgeschäftsstelle Sbg., hat mit Eingabe vom 1. Dezember 1978 um die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines Zahnambulatoriums mit dem Standort Stadt Sbg., Faberstraße 2a, mit einem Behandlerstuhl angesucht.Diesem Ansuchen gab die Sbg. Landesregierung gemäß §3 Abs2 iVm §...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen