Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B520/79,B521/79,B522/79, im 12 März 1981

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 9064
Urteilsspruch-Nr.B520/79,B521/79,B522/79
Angeklagte:02/03/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Sbg. Krankenanstaltenordnung 1975; Errichtung eines Ambulatoriums; keine Parteistellung der Ärztekammer; bloßes Anhörungsrecht zur Bedarfsfrage;

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Auszug


Beschluss Nr. B520/79,B521/79,B522/79 im Verfassungsgerichtshof, im 12 März 1981

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1981

Geschäftszahl

B520/79,B521/79,B522/79

Sammlungsnummer

9064

Leitsatz

Sbg. Krankenanstaltenordnung 1975; Errichtung eines Ambulatoriums; keine Parteistellung der Ärztekammer; bloßes Anhörungsrecht zur Bedarfsfrage;

Art144 Abs1 B-VG; keine Beschwerdeberechtigung bei mangelnder Parteistellung im Verwaltungsverfahren

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.1.a) Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Landesgeschäftsstelle Sbg., hat mit Eingabe vom 1. Dezember 1978 um die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines Zahnambulatoriums mit dem Standort Stadt Sbg., Faberstraße 2a, mit einem Behandlerstuhl angesucht.

Diesem Ansuchen gab die Sbg. Landesregierung gemäß §3 Abs2 iVm §...

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