Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B650/78, im 21 Oktober 1980
Einspruch-Nr. Nr. 8927
Urteilsspruch-Nr.B650/78
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 8927
Urteilsspruch-Nr.B650/78
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Tierseuchengesetz, keine Bedenken gegen §42 sowie gegen die auf dieser Bestimmung beruhenden Teile der Verordnung der BH Lienz vom 4. April 1977; keine denkunmögliche Anwendung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B650/78 im Verfassungsgerichtshof, im 21 Oktober 1980
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum21.10.1980GeschäftszahlB650/78Sammlungsnummer8927LeitsatzTierseuchengesetz, keine Bedenken gegen §42 sowie gegen die auf dieser Bestimmung beruhenden Teile der Verordnung de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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