Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B444/79, im 06 Juni 1980

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 8815
Urteilsspruch-Nr.B444/79
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Fernmeldegesetz; Beschlagnahme eines Radar-Warngerätes - keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; Besichtigung eines PKW-Innenraumes - keine Hausdurchsuchung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B444/79 im Verfassungsgerichtshof, im 06 Juni 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.1980

Geschäftszahl

B444/79

Sammlungsnummer

8815

Leitsatz

Fernmeldegesetz; Beschlagnahme eines Radar-Warngerätes - keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; Besichtigung eines PKW-Innenraumes - keine Hausdurchsuchung

Spruch

1. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Ei...

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