Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B444/79, im 06 Juni 1980
Einspruch-Nr. Nr. 8815
Urteilsspruch-Nr.B444/79
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 8815
Urteilsspruch-Nr.B444/79
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Fernmeldegesetz; Beschlagnahme eines Radar-Warngerätes - keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; Besichtigung eines PKW-Innenraumes - keine Hausdurchsuchung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B444/79 im Verfassungsgerichtshof, im 06 Juni 1980
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.06.1980GeschäftszahlB444/79Sammlungsnummer8815LeitsatzFernmeldegesetz; Beschlagnahme eines Radar-Warngerätes - keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; Besichtigung eines PKW-Innenraumes - keine HausdurchsuchungSpruch1. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.2. Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.1. Die Karl B. Inkassogesellschaft mbH (die Erstbeschwerdeführerin) ist Zulassungsbesitzerin und Ei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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