Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B509/79, im 01 Februar 1980
Einspruch-Nr. Nr. 8733
Urteilsspruch-Nr.B509/79
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 8733
Urteilsspruch-Nr.B509/79
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
VerfGG 1953 §82 Abs3; inhaltlicher Fehler in der Beschwerde kein verbesserungsfähiger Formmangel
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Auszug
Beschluss Nr. B509/79 im Verfassungsgerichtshof, im 01 Februar 1980
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.02.1980GeschäftszahlB509/79Sammlungsnummer...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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