Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B509/79, im 01 Februar 1980

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 8733
Urteilsspruch-Nr.B509/79
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


VerfGG 1953 §82 Abs3; inhaltlicher Fehler in der Beschwerde kein verbesserungsfähiger Formmangel

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Auszug


Beschluss Nr. B509/79 im Verfassungsgerichtshof, im 01 Februar 1980

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.02.1980

Geschäftszahl

B509/79

Sammlungsnummer

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