Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski und Dr. Grohmann als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu AZ 34 Cg 38/09i anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Issa F*****, vertreten durch Mag. Marko J. Peschl, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17-19, wegen 150.500 EUR sA, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Nc15/09k - Oberster Gerichtshof, 06 März 2009
GerichtOGHEntscheidungsdatum06.03.2009Geschäftszahl1Nc15/09kKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Vi...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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