Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Februar 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Schörghuber als Schriftführerin in der Strafsache gegen Agron Z***** wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Wels als Schöffengericht vom 13. Juni 2008, GZ 12 Hv 54/08z-12, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 13Os5/09y - Oberster Gerichtshof, 19 Februar 2009
GerichtOGHEntscheidungsdatum19.02.2009Geschäftszahl13Os5/09yKopfDer Oberste Gerichtshof hat am 19. Februar 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden s...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0099810 - Oberster Gerichtshof, 07 Dezember 1976
- Rechtssätz RS0099431 - Oberster Gerichtshof, 05 Oktober 1978
- Rechtssätz 9Os146/82; - Oberster Gerichtshof, 16 November 1982
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ERWÄHNT von
