Entscheidungstext 13Os5/09y - Oberster Gerichtshof, 19 Februar 2009

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os5/09y

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Februar 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Schörghuber als Schriftführerin in der Strafsache gegen Agron Z***** wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Wels als Schöffengericht vom 13. Juni 2008, GZ 12 Hv 54/08z-12, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os5/09y - Oberster Gerichtshof, 19 Februar 2009

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.02.2009

Geschäftszahl

13Os5/09y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Februar 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden s...

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