Entscheidungstext 13Ns1/09i - Oberster Gerichtshof, 19 März 2009

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Ns1/09i

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 19. März 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Schörghuber als Schriftführerin in der Strafsache gegen Karl-Heinz S***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB, AZ 34 Hv 134/08f des Landesgerichts Innsbruck, über Vorlage durch das Oberlandesgericht Innsbruck, AZ 6 Bs 766/08k, gemäß § 215 Abs 4 StPO nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 13Ns1/09i - Oberster Gerichtshof, 19 März 2009

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.03.2009

Geschäftszahl

13Ns1/09i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. März 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzen...

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