Entscheidungstext 12Os34/09f - Oberster Gerichtshof, 26 März 2009

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.12Os34/09f

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 26. März 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll, Dr. Schwab, Dr. T. Solé und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger, in Gegenwart der Rechtspraktikantin Mag. Böhm als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Ibragim K***** und einen weiteren Angeklagten wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall, 15 Abs 1 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Murad S***** sowie über die Berufungen des Angeklagten Ibragim K***** und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Wels als Geschworenengericht vom 13. November 2008, GZ 13 Hv 149/08b-31, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 12Os34/09f - Oberster Gerichtshof, 26 März 2009

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.03.2009

Geschäftszahl

12Os34/09f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 26. März 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber...

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