Entscheidungstext 6Ob85/08f - Oberster Gerichtshof, 26 März 2009

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob85/08f

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Dietmar M*****, vertreten durch Dr. Heimo Jilek und Mag. Robert Lackner, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die Antragsgegnerin Christina M*****, wegen Herabsetzung des Unterhalts, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Leoben als Rekursgericht vom 20. Dezember 2007, GZ 2 R 353/07x-35, mit dem über Rekurs der Antragsgegnerin der Beschluss des Bezirksgerichts Bruck an der Mur vom 5. Oktober 2007, GZ 5 Fam 2/07b-25, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob85/08f - Oberster Gerichtshof, 26 März 2009

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.03.2009

Geschäftszahl

6Ob85/08f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Dietmar M*****, vertreten durch Dr. Heimo Jilek und Mag. Robert Lackner, Rech...

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