Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen eine von der Bestimmung des § 38 Abs. 2b und 6 StVO abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen für zulässig erklärt wird (Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Fernpass)

237. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen eine von der Bestimmung des § 38 Abs. 2b und 6 StVO abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen für zulässig erklärt wird (Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Fernpass) Auf Grund des § 34 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2014, wird verordnet:

§ 1. Zum Zweck der Erprobung im Rahmen der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung ist eine von § 38 Abs. 2b und 6 Straßenverkehrsordnung 1960 abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen auf der B179 Fernpassstraße, Strkm. 36,50, dahingehend, dass die Dauer des gelben nichtblinkenden...

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