Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

119. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 105/2015) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Belize 14. August 2015
Niger 24. Juli 2015
Ukraine 14. August 2015

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde hat die Ukraine nachstehende Erklärung abgegeben:

?In Bezug auf Art. 13 und 14 des Übereinkommens ermächtigt die Ukraine die Generalstaatsanwaltschaft (hinsichtlich Ersuchen während des Ermittlungsverfahrens) und das Justizministerium (hinsichtlich Ersuchen während des Gerichtsverfahrens oder während der Urteilsvollstreckung) Ersuchen im Sinne der Art. 10-14 des Übereinkommens zu prüfen.

[?]

In Bezug auf Art. 42 des Übereinkommens betrachtet sich die Ukraine durch die Bestimmungen des Abs. 1 des Art. 42...

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