Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalt und Gliederung des Gewinnplans in der Lebensversicherung (Lebensversicherung Gewinnplanverordnung ? LV-GPV)

295. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalt und Gliederung des Gewinnplans in der Lebensversicherung (Lebensversicherung Gewinnplanverordnung ? LV-GPV) Auf Grund des § 92 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 ? VAG 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2015, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist im Rahmen der versicherungsmathematischen Grundlagen für die Lebensversicherung gemäß Z 19 bis 22 der Anlage A zum VAG 2016 ein Gewinnplan zu erstellen. Sofern es keine wesentlichen Unterschiede bezüglich der Gewinnbeteiligung gibt, können mehrere Tarife in einem gemeinsamen Gewinnplan zusammengefasst werden. Etwaige Unterschiede zwischen den Tarifen sind dabei entsprechend zu kennzeichnen und zu erläutern.

Form der Übermittlung

§ 2. Die Gewinnpläne sind der FMA in standardisierter Form auf elektronischem Wege zu übermitteln. Das Dokument ist im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.

Gliederung der Gewinnpläne

§ 3. (1) Jeder Gewinnplan hat ein Titelblatt zu beinhalten, das mit ?Gewinnplan?, gefolgt von einer eindeutigen Gewinnplanbezeichnung, überschrieben ist. Weiters haben aus dem Titelblatt folgende Daten hervorzugehen:

1. Bezeichnung, Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier Code, kurz: LEI-Code), Adresse, Telefonnummer und Homepage des Versicherungsunternehmens,
2. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Aktuars,
3. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des stellvertretenden verantwortlichen Aktuars,
4. Versicherungsart jener Tarife, für welche der Gewinnplan gültig ist,
5. Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version des Gewinnplans,
6. Versionsnummer des Gewinnplans.

(2) Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Abs. 4 inklusive der jeweiligen Seitennummer anzuführen sind.

(3) Die Seiten im jeweiligen Teil des Gewinnplans sind mit ?Seite x von y? zu nummerieren, wobei ?x? die aktuelle Seite und ?y? die Gesamtanzahl der Seiten des jeweiligen Gewinnplans bezeichnet.

(4) In dem Gewinnplan sind die im Folgenden angeführten Posten gesondert und in der vorgegebenen Reihenfolge detailliert zu erläutern:

1. Grundlagen
1.1. Einleitung
1.2. Änderungen einschließlich deren Begründung
1.3. Verbale Beschreibung des Gewinnsystems
1.4. Abrechnungsverbände
1.5. Tarife
1.6. Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise
1.7. Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer
1.8. Sonstiges
2. Zeitablauf der Gewinnbeteiligung
2.1. Zuteilungszyklus
2.2. Gewinnkarenz
2.3. Sonstiges
3. Gewinnsystem
3.1. Art des Gewinnsystems
3.2. Gewinnverwendung
3.2.1. Verbale Beschreibung
3.2.2. Bemessungsgrundlage
3.2.3. Formeln
3.2.4. Schlussgewinne
3.2.5. Vorgangsweise der Ermittlung
3.2.6. Direktgutschriften
3.3. Gewinnbeteiligung bei Indexerhöhungen oder sonstigen Zuzahlungen
3.4. Sonstiges
4. Berechnungen
4.1. Rechnungsgrundlagen
4.2. Bezeichnungen und Formeln
4.3. Zuteilung im Jahr t
4.4. Deckungsrückstellung des Gewinnanteils
4.5. Sonstige Berechnungen
5. Gewinnkomponenten
6. Leistungen
6.1. Erleben
6.1.1. Verbale Beschreibung
6.1.2. Formel
6.1.3. Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
6.2. Ableben
6.2.1. Verbale Beschreibung
...

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