Entscheidungstext 11Os38/09m - Oberster Gerichtshof, 21 April 2009

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.11Os38/09m

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 21. April 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Schwab, Mag. Lendl und Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter, in Gegenwart der Richterin im Evidenzbüro Mag. Finster als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Andreas K***** wegen des Vergehens des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengericht vom 15. Dezember 2008, GZ 29 Hv 161/08i-33, sowie über dessen Beschwerde (§ 498 Abs 3 StPO) gegen den Beschluss nach § 50 StGB nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 11Os38/09m - Oberster Gerichtshof, 21 April 2009

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.04.2009

Geschäftszahl

11Os38/09m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 21. April 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Schwab, Mag. Lendl und Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter, in Gegenwart der Rich...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes