Entscheidungstext 15Os46/09t - Oberster Gerichtshof, 13 Mai 2009

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.15Os46/09t

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 13. Mai 2009 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek, Dr. T. Solé und Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofmann als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Taoufik B***** wegen des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Geschworenengericht vom 15. Dezember 2008, GZ 436 Hv 3/08a-105, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 15Os46/09t - Oberster Gerichtshof, 13 Mai 2009

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.05.2009

Geschäftszahl

15Os46/09t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 13. Mai 2009 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des...

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