Entscheidungstext 9ObA41/09h - Oberster Gerichtshof, 29 April 2009

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9ObA41/09h

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der gefährdeten Partei Jürgen S*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel ua, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die gefährdende Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, Wien, wegen einstweiliger Verfügung, über den als „Antrag nach §§ 402 Abs 4, 78 EO iVm §§ 528 Abs 2a, 508 Abs 1 ZPO; Revisionsrekurs" bezeichneten außerordentlichen Revisionsrekurs der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 11. Februar 2009, GZ 13 Ra 8/09p-18, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 9ObA41/09h - Oberster Gerichtshof, 29 April 2009

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.04.2009

Geschäftszahl

9ObA41/09h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozial...

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