Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1129/07 ua, im 23 Februar 2009

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1129/07 ua
Angeklagte:23/03/2009

Angeknüpft als:



Auszug


Beschluss Nr. B1129/07 ua im Verfassungsgerichtshof, im 23 Februar 2009

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2009

Geschäftszahl

B1129/07 ua

Sammlungsnummer

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Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerden als verspätet; Glaubhaftmachung der Rechtzeitigkeit trotz entgegenstehendem Poststempel nicht gelungen; Abweisung der (vorsichtshalber eingebrachten) Wiedereinsetzungsanträge mangels Darlegung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses

Spruch

I. Die Anträge auf Wiederein...

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