Auszug
Beschluss Nr. B1129/07 ua im Verfassungsgerichtshof, im 23 Februar 2009
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum23.02.2009GeschäftszahlB1129/07 uaSammlungsnummer******LeitsatzZurückweisung der Beschwerden als verspätet; Glaubhaftmachung der Rechtzeitigkeit trotz entgegenstehendem Poststempel nicht gelungen; Abweisung der (vorsichtshalber eingebrachten) Wiedereinsetzungsanträge mangels Darlegung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren EreignissesSpruchI. Die Anträge auf Wiederein...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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