Auszug
Erkenntnis Nr. V152/96 im Verfassungsgerichtshof, im 19 Juni 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum19.06.1998GeschäftszahlV152/96Sammlungsnummer15203LeitsatzTeilweise Unzulässigkeit von Verordnungs...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
