Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B890/86, im 05 März 1988

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B890/86
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Auszug


Erkenntnis Nr. B890/86 im Verfassungsgerichtshof, im 05 März 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1988

Geschäftszahl

B890/86

Sammlungsnummer

11633

Leitsatz

Versagung der Genehmigung des örtlichen Raumordnungsprogrammes - Beschwerdelegitimation der Gemeinde gegeben; keine Verneinung des Selbstverwaltungsrechtes; Zulässigkeit der Beschwerde gegen aufsichtsbehördlichen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm

NÖ RaumordnungsG 1976 §1 Abs1, §14 Abs2 Z8;

Raumordnungsprogramm für die Planungszone Unteres Ennstal, V der NÖ LReg LGBl. 8000/35-0; örtliches Raumordnungsprogramm Ennsdorf, V des Gemeinderates vom 3. September 1981; überörtliches Raumordnungsprogramm; finale Determinierung der Plannungsziele - b...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes