Auszug
Entscheidungstext 10Bkd7/92; - Oberster Gerichtshof, 14 März 1994
GerichtOGHEntscheidungsdatum14.03.1994Geschäftszahl10Bkd7/92; 3Bkd6/96; 2Bkd5/01; 14Bkd11/02; 12Bkd8/01; 11Bkd5/03;2Bkd4/03; 4Bkd4/03; 7Bkd6/04; 16Bkd4/05; 4Bkd2/05; 6Bkd2/05;9Bkd3/05; 16Bkd2/06; 11Bkd7/06; 9Bkd1/07; 10Bkd2/07; 1Bkd3/08;9Bkd3/08; 14Bkd4/09; 2Bkd3/08NormDSt 1990 §28; B-VG Art83 Abs2RechtssatzDie rechtliche Bedeutung des Einleitungsbeschlusses liegt allein darin, dass ein Disziplinarverfahren auf Grund einer für die disziplinäre Ahndung vorausgesetzten konkretisierten Anschuldigung seinen Fortgang nehmen kann. Anders al...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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