Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 22. April 1987 über die Abbaubarkeit bestimmter Waschmittelinhaltsstoffe und über die Bestimmung des Phosphatgehaltes

Bundesgesetzblatt, 23 Juni 1987 (Nr. 239/1987)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


239. Verordnung: Abbaubarkeit bestimmter Waschmittelinhaltsstoffe und Bestimmung des Phosphatgehaltes

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 22. April 1987 über die Abbaubarkeit bestimmter Waschmittelinhaltsstoffe und über die Bestimmung des Phosphatgehaltes

Auf Grund des § 3 sowie des § 4 Abs. 4 des Waschmittelgesetzes, BGBl. Nr. 300/1984, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffent...

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