Zusammenfassung
94. Bundesgesetz: Abfertigung von Bundesbeamten, die ohne Ruhegenuß aus dem Dienststand ausscheiden.
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Auszug
Bundesgesetz vom 30. März 1949, betreffend die Abfertigung von Bundesbeamten, die ohne Ruhegenuß aus dem Dienststand ausscheiden.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Anwendungsbereich.§ 1. Dieses Bundesgesetz findet auf die Bundesbeamten mit Ausnahme der nichtständigen Hochschulassistenten im Sinne des Hochschulassistentengesetzes 19...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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