Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 19. Jänner 1989 über die Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung

Zusammenfassung


56. Verordnung: Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 19. Jänner 1989 über die Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung

Auf Grund des § 32 Abs. 3 und 4 des Chemikaliengesetzes,

BGBl. Nr. 326/1987, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

§ 1. (1) Für die Abgabe im Wege der Selbstbedienung werden zugelassen 1. sofern diese Waren ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen