Bundesgesetz vom 12. Dezember 1963, betreffend die Bedeckung des zusätzlichen Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1963 sowie des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1964.

Zusammenfassung


328. Bundesgesetz: Bedeckung des zusätzlichen Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1963 sowie des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1964.

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Auszug


Bundesgesetz vom 12. Dezember 1963, betreffend die Bedeckung des zusätzlichen Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1963 sowie des Abganges des Milchwirtschaftsfonds im Geschäftsjahr 1964.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

(1) Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtig...

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