Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Juni 1960 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des am 12. September 1923 in Genf abgeschlossenen internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen, in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 12. November 1947, auf weitere Staaten.
Bundesgesetzblatt Nr. 123/1960, 28. Juni 1960 › Kundmachung (K)
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