Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Juni 1960 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des am 12. September 1923 in Genf abgeschlossenen internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen, in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 12. November 1947, auf weitere Staaten.

Zusammenfassung


123. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des in Genf abgeschlossenen internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen auf weitere Staaten.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Juni 1960 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des am 12. September 1923 in Genf abgeschlossenen internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen, in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 12. November 1947, auf weitere Staaten.

Nach einer Mitteilung des Generalsek...

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